Antrag der FDP-Fraktion zur Sitzung des Planungausschusses am 07.Juni 2011
Antrag auf Einleitung eines normalen Bebauungsplanverfahrens Schulauer Str.
Die Verwaltung wird beauftragt für das Gelände der Stadtwerke an der Schulauer Str., östlich der Badebucht, einen Bebauungsplan im normalen Verfahren aufzustellen, mit dem Ziel die Errichtung von Sportstätten inklusive der notwendigen Versorgungsbauten, sowie den Bau von Sporthallen zu ermöglichen, deren Höhe an die Höhe des Gebäudes der Badebucht anzupassen sind.
Begründung
Den Stadtwerken muss eine Möglichkeit der Verwertung des bis heute unverwertbaren Geländes ermöglicht werden.
Die in diesem Zusammenhang entstandene Vorstellung der Errichtung eines Kongresshotels an dieser Stelle erschien auch uns zunächst durchaus sinnvoll.
Grundsätzlich steht die FDP der Schaffung von Kongressmöglichkeiten, ob mit oder ohne Hotel, für den Wirtschaftsstandort Wedel sehr positiv gegenüber. Von einer solchen Einrichtung erhoffen wir uns sowohl eine Stärkung des Standortes für das örtliche Gewerbe Wedels, wie auch eine positive Ausstrahlung des Standortes Wedel auf das regionale Gewerbe.
Nach weiterer intensiver Beratung zu diesem Thema sind wir jedoch zu der Überzeugung gekommen, dass es für eine solche Einrichtung zumindest einen besseren Standort gibt, als den hier vorgesehenen.
Unsere Vorbehalte richten sich also im Wesentlichen gegen den hier vorgesehenen Standort für eine solche Einrichtung.
Sie sind zunächst grundsätzlicher Natur: Das Gelände grenzt unmittelbar an mehrere Naturschutzgebiete unterschiedlicher Art, so dass bei einer Umwidmung des Gebietes, die zweifelsfrei notwendig ist, eine Reihe von naturschutzrechtlichen Überprüfungen einzuleiten sind.
Daneben stellt sich die grundsätzliche Frage, ob die Stadt aus entwicklungspolitischen Überlegungen, eine Bebauung westlich der Schulauer Str. zulassen soll.
Bei der Suche nach einem Standort für die Badebucht bestand die stillschweigende parteiübergreifende Übereinkunft, dass eine weitere Bebauung westlich der Schulauer Str. nicht zugelassen werden sollte.
Eine solche Übereinstimmung lässt sich auch sinngemäß aus der Aufstellung des neuen FNP (Flächennutzungsplan) schließen, in dem nämlich, einvernehmlich, eine weitere städtebauliche Entwicklung, wenn nötig, im Norden entlang der L 105 und Nordwesten im Anschluss an das Wohngebiet Lülanden gesehen wurde. Im übrigen sollte das Hauptaugenmerk auf die Verdichtung gelegt werden.
Darüber hinaus aber stellt sich noch die Frage, ob der Standort für eine solche Einrichtung an dieser Stelle wirklich optimal ausgewählt ist.
Die FDP kennt zumindest ein ähnliches Projekt an einem sehr viel zentraleren Standort, das aber den Ausschussmitgliedern bisher nicht vorgestellt wurde. Für uns ist deshalb eine Entscheidung für diesen Standort, ohne zumindest die Vor- und Nachteile beider Projekte im Ausschuss diskutiert zu haben, kaum vorstellbar.
Schließlich sollten, nach unserer Auffassung, die Stadtwerke in der Lage sein, dem Ausschuss in groben Zügen darzustellen, welchen finanziellen Nutzen sie aus dem Verkauf erwarten, d.h. wie soll der Erlös verwendet werden und welche Auswirkungen hat das auf die finanzielle Situation der Badebucht/Stadtwerke.