Folgendes ist unseres Erachtens nicht ausreichend geprüft worden:
1. Es muss geprüft werden, ob die Sanierung nicht etwa im gleichen Kostenrahmen liegt wie der Rückbau. Frühere Schätzungen der Bauverwaltung liegen bei ca. 100.000 Euro je Straßenseite für die Sanierung.
2. Es muss geprüft werden, ob die Schulauer Straße wirklich die Rahmenbedingungen für Schutzstreifen erfüllt (ausreichende Fahrbahnbreite, Geschwindigkeitsniveau kleiner als 50 km/h, Verkehrsaufkommen von Bussen und Lkw gering).
3. Es muss geprüft werden, ob nicht etwa der geplante Rückbau der schraffierten Mittelstreifen samt Fußgängerinseln an den Engstellen der Fahrbahn das Gefahrenpotential für die Straße überquerende Fußgänger erhöht. Es kann nicht sein, dass Vorteile für Radfahrer auf Kosten der Fußgängersicherheit erzielt werden.
4. Es muss geprüft werden, ob der geplante Wegfall von Abbiegespuren an den Engstellen der Fahrbahn nicht den Verkehrsfluss v. a. an Wochenenden behindert.
5. Es muss geprüft werden, ob bei Sanierung wirklich alle Bäume verschwinden müssen. Nach unseren Beobachtungen stört ein großer Teil der Bäume keineswegs die Sanierung.
6. Es muss geprüft werden, wohin die Schulkinder ausweichen können und wohl auch werden, wenn der bisherige Radweg zum unbefahrbaren Grünstreifen wird. Es besteht die Gefahr, dass sie, weil sie sich auf dem Radstreifen gegenüber dem Autoverkehr ungeschützt fühlen, den Fußweg oder sogar den Radweg auf der anderen Straßenseite in Gegenrichtung benutzen.
Dr. Helmut Thöm
27.09.2017